Privatrechtliche Entgelte für die Benutzung des Museums

1. Eintrittspreis

Der Eintrittspreis ist pro Person zu zahlen. Wird das Museum verlassen, verfällt er und ist beim erneuten Besuch auch erneut zu zahlen. Hiervon ausgenommen sind kurzfristige Unterbrechungen des Besuchs aus wichtigem Grund, zum Beispiel das Hereinholen anderer Personen. Die Entscheidung hierzu treffen die kassierenden Mitarbeitenden des Museums/der Tourist-Information nach Ermessen.

Einmaliger Eintritt pro Person  
Erwachsene/r   4,00 €
Ermäßigt   2,00 €
(Inhaber Schwerbehindertenausweis oder Betreuungspass,
Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Eberswalde-Pass, Arbeitslosengeld- oder Grundsicherungsempfangende)
 
Kind 4 – 17 Jahre                                                      kostenfrei
Mitglieder Deutscher Museumsbund; Brandenburgischer Museumsverband; ICOM(Internationaler Museumsverband) gegen Vorlage Ausweis                                           kostenfrei
Eintritt Museumsbibliothek zu Recherchezwecken                                                  kostenfrei
Kombiticket pro Person
(berechtigt zum einmaligen Besuch von Museum, Familiengarten, Zoo)
 
Erwachsene/r             18,00 €
Ermäßigt
(Inhaber Schwerbehindertenausweis oder Betreuungspass, Auszubildende, Studenten/-innen, Freiwilligendienste, Eberswalde-Pass, Arbeitslosengeld- oder Grundsicherungsempfänger)   9,00 €
Kind 4 – 17 Jahre                                                             9,00 €
Kind 0 – 3 Jahre                                                        kostenfrei
Familienticket (2 Erwachsene mit bis zu 4 Kindern, beim Familienjahresticket sind die Erwachsenen namentlich zu benennen)  
Familienticket (Tageskarte)   8,00 €
Familienjahresticket (1 Jahr lang gültig)   28,00 €     
Gruppenticket pro Person
Erwachsenengruppe ab 10 Personen                         3,60 € 
Erwachsenengruppe ab 100 Personen                        3,20 €
Kindergruppe (4-17 Jahre)
ab 10 Kinder (inkl. 1 kostenfreie Begleitperson je 10 zahlende Kinder)                                                   
  kostenfrei 
Jahresticket pro Person (1 Jahr lang gültig)
Erwachsene/r   15,00 €
Ermäßigt (Inhaber Schwerbehindertenausweis oder Betreuungs-pass, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienst-leistende, Eberswalde-Pass, Arbeitslosengeld- oder Grundsicherungsempfangende)   7,50 €
Kind 4 - 17 Jahre                                                      kostenfrei 
Kind 0 – 3 Jahre                                                       kostenfrei

2. privatrechtliche Entgelte für weitere Dienstleistungen

Museumsführungen auf Bestellung (bis max. 15 Personen) zzgl. zum Eintritt pro angefangene Stunde   40,00 €
Audioguide(20 € Kaution oder Pfand)   2,00 €
Foto- und Filmerlaubnis für kommerzielle Zwecke; personengebunden nicht übertragbar; Aufnahmen nur ohne Blitzlicht (Exponateschutz)   50,00 €
Recherchen, Auskünfte, Bereitstellung von Daten und Fotografien zzgl. Portokosten, pro angefangene Arbeitsstunde   40,00 €
Ausleihe von Museumsexponaten, Bereitstellung reproduktionsfähiger Vorlagen zu kommerziellen oder sonstigen ZweckenEntgelterhebung nach pflichtgemäßem Ermessen der Museumsleitung entsprechend Wert und Dauer
Bearbeitungsentgelt für postalische Versendung einschließlich Porto- und Frachtkosten   5,00 €  

3. Sonderveranstaltungen, Sonderaktionen usw.

Die Stadt Eberswalde ist berechtigt, in Fällen von Sonderveranstaltungen oder Sonderaktionen abweichende Eintrittsentgelte zu erheben. Als Sonderveranstaltungen gelten die eigenen Veranstaltungen des Museums bzw. Kulturamts (Thementage, Ausstellungen im Dachgeschoss) oder Veranstaltungen an speziellen Terminen, die eine kostenfreie Nutzung des Museums gewähren (z.B. Internationaler Museumstag, Tag der Baukultur, Tag des offenen Denkmals).

4. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 10. April 2025 in Kraft.