Privatrechtliche Entgelte für die Benutzung des Museums
1. Eintrittspreis
Der Eintrittspreis ist pro Person zu zahlen. Wird das Museum verlassen, verfällt er und ist beim erneuten Besuch auch erneut zu zahlen. Hiervon ausgenommen sind kurzfristige Unterbrechungen des Besuchs aus wichtigem Grund, zum Beispiel das Hereinholen anderer Personen. Die Entscheidung hierzu treffen die kassierenden Mitarbeitenden des Museums/der Tourist-Information nach Ermessen.
Einmaliger Eintritt pro Person | ||
Erwachsene/r | 4,00 € | |
Ermäßigt | 2,00 € | |
(Inhaber Schwerbehindertenausweis oder Betreuungspass, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Eberswalde-Pass, Arbeitslosengeld- oder Grundsicherungsempfangende) |
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Kind 4 – 17 Jahre | kostenfrei | |
Mitglieder Deutscher Museumsbund; Brandenburgischer Museumsverband; ICOM(Internationaler Museumsverband) gegen Vorlage Ausweis | kostenfrei | |
Eintritt Museumsbibliothek zu Recherchezwecken | kostenfrei |
Kombiticket pro Person (berechtigt zum einmaligen Besuch von Museum, Familiengarten, Zoo) |
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Erwachsene/r | 18,00 € |
Ermäßigt |
(Inhaber Schwerbehindertenausweis oder Betreuungspass, Auszubildende, Studenten/-innen, Freiwilligendienste, Eberswalde-Pass, Arbeitslosengeld- oder Grundsicherungsempfänger) | 9,00 € | |
Kind 4 – 17 Jahre | 9,00 € | |
Kind 0 – 3 Jahre | kostenfrei |
Familienticket (2 Erwachsene mit bis zu 4 Kindern, beim Familienjahresticket sind die Erwachsenen namentlich zu benennen) | ||
Familienticket (Tageskarte) | 8,00 € | |
Familienjahresticket (1 Jahr lang gültig) | 28,00 € |
Gruppenticket pro Person | ||
Erwachsenengruppe ab 10 Personen | 3,60 € | |
Erwachsenengruppe ab 100 Personen | 3,20 € | |
Kindergruppe (4-17 Jahre) ab 10 Kinder (inkl. 1 kostenfreie Begleitperson je 10 zahlende Kinder) |
kostenfrei |
Jahresticket pro Person (1 Jahr lang gültig) | ||
Erwachsene/r | 15,00 € | |
Ermäßigt (Inhaber Schwerbehindertenausweis oder Betreuungs-pass, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienst-leistende, Eberswalde-Pass, Arbeitslosengeld- oder Grundsicherungsempfangende) | 7,50 € | |
Kind 4 - 17 Jahre | kostenfrei | |
Kind 0 – 3 Jahre | kostenfrei |
2. privatrechtliche Entgelte für weitere Dienstleistungen
Museumsführungen auf Bestellung (bis max. 15 Personen) zzgl. zum Eintritt pro angefangene Stunde | 40,00 € | |
Audioguide(20 € Kaution oder Pfand) | 2,00 € |
Foto- und Filmerlaubnis für kommerzielle Zwecke; personengebunden nicht übertragbar; Aufnahmen nur ohne Blitzlicht (Exponateschutz) | 50,00 € | |
Recherchen, Auskünfte, Bereitstellung von Daten und Fotografien zzgl. Portokosten, pro angefangene Arbeitsstunde | 40,00 € |
Ausleihe von Museumsexponaten, Bereitstellung reproduktionsfähiger Vorlagen zu kommerziellen oder sonstigen ZweckenEntgelterhebung nach pflichtgemäßem Ermessen der Museumsleitung entsprechend Wert und Dauer |
Bearbeitungsentgelt für postalische Versendung einschließlich Porto- und Frachtkosten | 5,00 € |
3. Sonderveranstaltungen, Sonderaktionen usw.
Die Stadt Eberswalde ist berechtigt, in Fällen von Sonderveranstaltungen oder Sonderaktionen abweichende Eintrittsentgelte zu erheben. Als Sonderveranstaltungen gelten die eigenen Veranstaltungen des Museums bzw. Kulturamts (Thementage, Ausstellungen im Dachgeschoss) oder Veranstaltungen an speziellen Terminen, die eine kostenfreie Nutzung des Museums gewähren (z.B. Internationaler Museumstag, Tag der Baukultur, Tag des offenen Denkmals).
4. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 10. April 2025 in Kraft.